Familienplattform Ostschweiz
Betreuungsformen





Kindertagesstätten
Eine Kindertagesstätte ist eine Institution, die an allen fünf Werktagen ganztags geöffnet ist und in der den Kindern ein Mittagessen, Pausenverpflegungen und oft auch Frühstück angeboten wird. Der Begriff Kindertagesstätte umfasst in der Schweiz Kinderkrippen und Kinderhorte. Die Bedeutungen der Begriffe überschneiden sich stark und werden individuell und kantonal verschieden verwendet. Tendenziell steht Kinderkrippe eher für Kinder im Vorschulalter; Kinderhorte eher für Kinder im Schulalter. Vermehrt wird Kindertagesstätte (Kita) als Überbegriff verwendet.

Krippen für Kinder im Vorschulalter
In Kinderkrippen werden Kinder ganz- oder halbtags in Gruppen von 6 bis 12 Kindern betreut. In der Regel werden Kinder ab drei Monaten bis Kindergarten- oder Schuleintrittsalter aufgenommen.

Horte für Kinder im Kindergarten- oder Schulalter
Horte sind ganz- oder halbtags geöffnet. Sie sind oft schulnah oder auch in Kindertagesstätten integriert.
Sie bieten Kindern ab Kindergarten- oder Schuleintrittsalter eine Betreuung in Ergänzung zu den Kindergarten- oder Schulzeiten.

Auswahl der passenden Einrichtung

Leistungen der Kindertagesstätten

Kosten
Viele Kindertagesstätten sind von den Gemeinden und/oder Firmen subventioniert. Die Tarife sind in der Regel einkommensabhängig.

Steuerabzug
Bei der Bundessteuer gibt es keinen Abzug für Kinderbetreuungskosten. Der kantonale Steuerabzug ist unterschiedlich geregelt.